Auditierung der Letzten Meile

Regelmäßige Überprüfung der Einhaltung von Sozialstandards

(Foto: Hermes)

Unsere Zusteller sind das Gesicht der Marke Hermes. Denn bei der Paketzustellung findet der eigentliche Kundenkontakt statt. Die Sicherstellung von Sozialstandards auf der „Letzten Meile“ ist für den Geschäftserfolg von Hermes somit wesentlich.

Fünf Elemente stellen die Einhaltung von Sozialstandards sicher:

  • Der Hermes Verhaltenskodex als Grundlage unserer Geschäftsbeziehungen und Basis unseres Auditsystems
  • Die von jedem Service-Partner auszufüllende Checkliste zum Hermes-Anforderungskatalog für die Auditierung
  • Die Auditierung unserer Service-Partner durch externe Auditgesellschaften wie die SGS Germany
  • Das Hinweisgebersystem und der externe Ombudsmann
  • Die regelmäßige, anonyme Zustellerbefragung

Das Auditsystem

Das Auditsystem wurde 2012 gemeinsam mit der SGS-TÜV Saar GmbH individuell für unser Geschäftsmodell entwickelt. Damit setzt Hermes neue Maßstäbe für die Branche. Als erster und bisher einziger Logistikdienstleister im Wettbewerb, der ein solches System unterhält, übernimmt Hermes eine klare Vorreiterrolle. Mit diesem Auditsystem werden die Generalunternehmer und Vertragspartner auf der „Letzten Meile“ regelmäßig überprüft. Generalunternehmer sind Service-Partner, die eigene Zustellbasen betreiben, während die Vertragspartner von Hermes in der Regel keinen eigenen Standort betreiben, sondern ihre Sendungen aus Hermes-eigenen Depots zustellen.

In den Jahren 2015 und 2016 wurden jeweils mindestens ein Drittel aller Generalunternehmen und Vertragspartner durch externe Auditoren von der SGS-TÜV Saar GmbH geprüft. Ergänzend wurde mindestens ein weiteres Drittel aller bereits zertifizierten Generalunternehmen durch interne Auditoren zu den gleichen Themenkomplexen überprüft.

Seit 2018 lässt Hermes Germany 100% seiner Generalunternehmer und Vertragspartner in jedem Geschäftsjahr durch externe Auditgesellschaften vollumfänglich auditieren. Der Fokus der Auditierung liegt auf den Themen Beschäftigungsbedingungen und Nachunternehmermanagement. Geprüft werden unter anderem die Zahlung eines mengenunabhängigen Stundenlohns (der mindestens dem gesetzlichen bzw. Hermes-internen Mindestlohn entspricht), die Einhaltung von Pausenzeiten, die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, der Ausgleich von Überstunden sowie die Einhaltung des Verbots von Diskriminierung und Kinderarbeit.

Erfüllt ein Unternehmer im Vollaudit nicht sofort die Anforderungen, wird ein Korrekturmaßnahmenplan erstellt, der innerhalb eines definierten Zeitraums umgesetzt sein muss. Die korrekte Umsetzung des Plans und damit die Einhaltung der Hermes-Anforderungen werden im Nachaudit überprüft.

Der Auditablauf

1. Vorgespräch

Im Vorgespräch erklärt der Unternehmer dem Auditor die Organisationsstruktur und die Arbeitsabläufe.

2. Rundgang & Interviews

Anschließend erfolgt der Rundgang durch die Betriebsstätte während der Beladung der Fahrzeuge und die Zusteller werden interviewt. (Corona-bedingt zurzeit ausgesetzt)

3. Prüfung der Unterlagen

Dann werden in Stichproben die Betriebsunterlagen geprüft, unter anderem Arbeitsverträge, Arbeitszeiterfassungen, Lohnabrechnungen und Tourenberichte. Falls zur Klärung nötig werden Zustellerinterviews geführt.

4. Zusammenfassung Ergebnisse

Abschließend fasst der Auditor seine Erkenntnisse zusammen. Falls es Abweichungen gegenüber den Hermes-Anforderungen gibt, werden diese direkt mit dem Unternehmer besprochen.