zurück zur Übersicht
Hamburg, 11.08.2010 | Hermes Hansecontrol Group

Mehr Schein als Sein? - Dekorationsgegenstände auf dem Prüfstand

Hansecontrol bietet ein neues Seminar für Einkäufer und Händler von Dekorationsartikeln

Für das Inverkehrbringen von Spielzeugartikeln und Produkten, die mit Lebensmitteln in Kontakt treten, hat der Gesetzgeber eindeutige Richtlinien festgelegt. Aber wie verhält es sich bei Dekorationsgegenständen, die vom Verbraucher umfunktioniert und als Spielzeug oder zur Lebensmittelaufbewahrung genutzt werden? Diese Produkte müssen neben den gesetzlichen Richtlinien für Dekorationsgegenstände zusätzlich den Lebensmittel- oder Spielzeuganforderungen entsprechen. Eine eindeutige Regelung für Dekorationsgegenstände gibt es allerdings nicht. Das Prüfinstitut Hansecontrol zeigt in einem neuen Seminar, worauf Händler und Importeure im Hinblick auf die Verkehrsfähigkeit von Dekorationsgegenständen schon beim Einkauf achten müssen.

Dekorationsartikel, wie zum Beispiel die Spardose in Plüschhasen-Optik oder die Potpourrischale aus Holz, werden neben ihrer eigentlichen Funktion im Alltag häufig zweckentfremdet. Mit der Plüschspardose spielt das Kind und in der Schale wird das frische Obst aufbewahrt. Deswegen müssen Dekorationsgegenstände, die nicht nur Zierde des Wohnzimmers sind, sondern Spielzeug ähneln oder mit Lebensmitteln in Verbindung gebracht werden, auch nach den entsprechenden Richtlinien des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG) sowie Lebensmittel-, Bedarfs-gegenstände- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB) geprüft werden. Dass Händler häufig die Anforderungen an Dekorationsartikel unterschätzen, bestätigt Ariane Stoll, Fachverantwortliche für Spielzeug und LFGB von Hansecontrol: „Manch simpler Dekorationsartikel ruft im ersten Moment nicht die Assoziation hervor, für Kinder interessant zu sein oder für Lebensmittel zweckentfremdet zu werden.“ Die Expertin rät: „Bei jedem Einkauf sollte eine mögliche Fehlanwendung bedacht werden. Ist die Verkehrsfähigkeit nicht abgesichert, sollten Importeure die Artikel aus dem Graubereich lieber nicht einkaufen.“ Verboten sind sogar mit Lebensmitteln verwechselbare Produkte wie Weintrauben aus Kunststoff, die sich leicht lösen und verschlucken lassen. Hier besteht die Gefahr des Erstickens.

Das Hansecontrol-Seminar „Dekorationsartikel - im Konflikt mit Lebensmittelkontakt und Spielzeuganforderungen“ soll Einkäufern mehr Sicherheit bei der Auswahl der Produkte und der Einschätzung möglicher Sicherheitsrisiken und gesundheitsschädlicher Inhaltsstoffe geben. Das eintägige Seminar findet am

27. Oktober 2010 bei Hansecontrol in Hamburg statt. Weitere Informationen und Anmeldung unter: www.hansecontrol.de

zurück zur Übersicht