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Hamburg, 15.07.2010 | Hermes Hansecontrol Group

Hansecontrol bietet Prüfung amtlicher Gegenproben an

Ab sofort können Händler von Bedarfsgegenständen bei dem Prüfinstitut Hansecontrol GmbH die Prüfung von amtlichen Gegenproben wie Textilien oder Spielzeug vornehmen lassen. Damit erweitert das unabhängige Hamburger Prüflabor das Portfolio um eine weitere Prüf- und Beratungsleistung. Auftraggeber erhalten mehr Rechtssicherheit bezüglich der gesetzlichen Anforderungen von Konsumprodukten und eine optimale Unterstützung bei behördlichen Beanstandungen. Gegenprobensachverständige bei Hansecontrol ist Ariane Stoll, Fachverantwortliche für Spielzeug und LFGB (Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch) bei Hansecontrol.

Die Europäische Union fordert von Herstellern und Importeuren, dass nur sichere Produkte in den europäischen Markt gebracht werden dürfen. Die Verkehrsfähigkeit der Bedarfsgegenstände wird regelmäßig von der Behörde geprüft. Nach dem LFGB werden Stichproben von Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln, Tabak-Erzeugnissen und sonstigen Bedarfsgegenständen wie Spielzeug und Textilien aus dem Handel entnommen, um diese auf verbotene Stoffe zu untersuchen. Eine Probe verbleibt beim Händler und wird zur Sicherung als Beweismittel versiegelt. Wird das Produkt seitens der Behörde beanstandet, hat der Händler das Recht, die amtlich zurückgelassene Gegenprobe durch einen zugelassenen Sachverständigen, den Gegenprobensachverständigen, untersuchen zu lassen. Inverkehrbringer haben damit die Möglichkeit, die Beanstandungen der Überwachungsbehörden zu entkräften und nachzuweisen, dass sie ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen sind.

„Sobald die Behörde eine Produktprobe entnommen hat, wird der Inverkehrbringer schriftlich informiert. Bereits dann kann er sich bei der Behörde informieren, welche Schadstoffe bei der Probe im Fokus stehen“, erklärt Ariane Stoll das Prozedere. Sie rät: „Jeder Händler sollte amtliche Gegenproben ernst nehmen und sorgfältig aufbewahren. Bereits im Vorfeld oder bei Vorliegen einer behördlichen Beanstandung sollte ein qualifiziertes Gutachten von einem zugelassenen Gegenprobensachverständigen erstellt werden, um die Verkehrsfähigkeit zu prüfen.“ Als amtlich zugelassene Sachverständige, zeichnet Ariane Stoll nun für die sorgfältige Prüfung der Gegenproben verantwortlich. Hansecontrol überprüft hier vor allem Spielzeug, Textilien und Gegenstände oder Verpackungen, die mit Lebensmitteln in Kontakt stehen.

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